Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 10-86 ist die städtebauliche Entwicklung einer derzeit gewerblich genutzten, teilweise brachliegenden Fläche sowie deren Einbindung in das städtebauliche Umfeld.
Da die Nachfrage nach Wohnungen in Berlin als wachsende Stadt auch innerhalb des Siedlungsgebietes unverändert groß ist, soll für dieses Gebiet ein Bebauungsplan zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, Wohnbauflächen innerhalb des Planungsgebietes festzusetzen, die die räumlichen Rahmenbedingungen wie die Lage an der Wuhle und der B1/5 berücksichtigen. Hierbei sind die Voraussetzungen für den Erhalt bestehender gewerblicher Nutzungen zu berücksichtigen. Das verträgliche Nebeneinander von Wohnen und gewerblicher Nutzung einschließlich der erforderlichen Erschließung und die Einpassung in die vorhandene städtebauliche Struktur sind durch Festsetzungen des Bebauungsplanes sicherzustellen. Entlang der Wuhle sind die im Bestand als Kleingärten genutzten Flächen planungsrechtlich als private Grünflächen im Sinne der Stärkung der Funktion der übergeordneten Grünverbindung zu sichern. Es wird eine ökonomische und qualitativ hochwertige städtebauliche Lösung angestrebt, die durch die besondere städtebauliche Figur dem Bereich eine eigenständige Identität verleiht.