Anlass der Erarbeitung des Planungskonzeptes war der Wunsch der Gemeinde nach einer handhabbaren Steuerung der Baulandentwicklung für die Insel Hiddensee.
Im Rahmen des Planungskonzeptes wurde geprüft, an welchem Ort mit welchen sinnvollen Instrumenten eine wirksame städtebauliche Ordnung rechtlich abgesichert werden kann. Untersucht wurden zum einen die vorhandenen Planungsinstrumente wie z. B. LEP M-V, RREP Vorpommern, FNP, Inselentwicklungskonzept, Dorferneuerungspläne und der Rahmenplan „Siedlungsbereiche“. Zum anderen wurden die zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente wie Denkmalschutz, Naturschutz, Wind-an-Land-Gesetz, Wasser- und Küstenschutz und die bestehenden Satzungen der Gemeinde Hiddensee wie Bebauungspläne und Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen begutachtet.
Als Steuerungselemente wurde die verbindliche Bauleitplanung sowie weitere Steuerungsinstrumente, wie z. B. Klarstellungssatzung, Fremdenverkehrssatzung gem. § 22 BauGB, Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB (Gestaltungssatzung und Millieuschutzsatzung) und das Zweckentfremdungsrecht auf ihre Wirksamkeit für die Ziele der Inselgemeinde untersucht.
Als wirkungsvolles Instrument ist die Aufstellung von Bebauungsplänen als Sicherungsinstrument der Bauleitplanung identifiziert worden und es sind parallel zur Erarbeitung des Planungskonzeptes die Bebauungspläne „Kloster und Grieben auf Hiddensee“, „Vitte auf Hiddensee“ und „Neuendorf auf Hiddensee“ zur Aufstellung beschlossen worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen findet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.06.2024 bis zum 25.07.2024 statt. Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden sind parallel dazu gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Titelbild: Burkard Meyendriesch