Am Schlaatz Alle Projekte

  • Ort

    Potsdam

  • Leistungen

    Bauleitplanung mit Umweltbericht

  • Programm

    70 ha Wohnen, Mischnutzungen

  • Auftraggeber

    Landeshauptstadt Potsdam (LHP)

  • Co-Autoren

    Gesellschaft für Planung (GfP), Freie Planungsgruppe Berlin (FPB) für den Umweltbericht

  • Team

    Petra Preuß (CKSA), Fabian Klett (CKSA), Victor Joosten (CKSA), Prof. Dogan Yurdakul (GfP) (Projektleitung), Henry Beyer (GfP), Florian Krawen (GfP), Britta Deiwick (FPB), Ulrike Ziechmann (FPB)

  • Zeitraum

    Seit 2024

Die Bauleitplanung für das Potsdamer Quartier „Am Schlaatz“ soll die Voraussetzungen für u. a. folgende Ziele des Masterplans schaffen: Verbesserung der stadträumlichen Vernetzung, Schaffung eines nutzungsgemischten Stadtteils, Umsetzung der Mobilitätswende vor Ort, Stärkung des Landschaftsbezuges sowie Anpassung an den Klimawandel.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat am 01.03.2024 die Fortführung des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 138 „Am Schlaatz“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich wurde um den ebenfalls in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 150 „Am Bisamkiez“ sowie um die Käthe-Kollwitz-Siedlung erweitert.

Die Planungsziele basieren auf den Zielen des Masterplan Schlaatz 2030 [PDF]. Die Erstellung des städtebaulich-landschaftsplanerischen Masterplans erfolgte auf Grundlage des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) Schlaatz. Der Masterplan übersetzt die Zielstellungen und Handlungsfelder des IEK in den Stadtraum und schafft den Rahmen für eine langfristige nachhaltige Weiterentwicklung des Stadtteils.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens – zu dessen Führung nach einer Ausschreibung unser Team bestehend aus GfP-CKSA-FPB beauftragt wurde – sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für u. a. folgende Planungsziele des Masterplans zu schaffen: Verbesserung der stadträumlichen Vernetzung und behutsame städtebauliche Weiterentwicklung, Schaffung eines nutzungsgemischten Stadtteils, sozialverträgliche Erweiterung des Wohnungsbestandes, effizientere Gestaltung der Verkehrsräume und Schaffung der Räume für Infrastrukturen zur Umsetzung der Mobilitätswende vor Ort, Stärkung des Landschaftsbezuges und Qualifizierung der Freiräume sowie Anpassung an den Klimawandel.

Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB festgesetzt werden.